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Onkologische Rehabilitation
Nach Beendigung der medizinischen Therapie
beginnt der Behandlungsabschnitt der als Nachsorge bezeichnet wird.
In der Nachsorge geht es vor allem um die Stärkung der weiteren
Genesung des Patienten und der Vermeidung eines Rezidives. Leistungen
im Rahmen der onkologischen Rehabilitation sind ein Baustein des
komplexen Bereiches "Nachsorge" und können Anschlussheilbehandlungen
und Kuren umfassen. Rehabilitative Maßnahmen verfolgen das
Ziel, die Wiedereingliederung in das Privatleben und den Beruf zu
erleichtern und zu fördern. Dabei stehen neben dem körperlichen
Wohlbefinden ebenso das soziale und seelische Wohlbefinden im Vordergrund,
die Förderung von Eigenverantwortung und Bewältigungsstrategien,
einschließlich des Umgangs mit eventuell auftretenden körperlichen
Einschränkungen oder Behinderungen.
Anschlussrehabilitation (AHB)
Durch die Anschlussrehabilitation (AHB), als Form der medizinischen
Rehabilitation, werden den Auswirkungen einer Krebserkrankung auf
die Erwerbsfähigkeit des rentenversicherten Patienten durch
eine aktive Therapie entgegengewirkt. Sie erfolgt in der Regel zeitnah
nach der intensiven medizinischen Therapie und verfolgt eine Linderung
von Symptomen und Therapienachwirkungen sowie die allgemeine Verbesserung
der Leistungsfähigkeit und Lebensqualität des Rehabilitanden.
Damit nimmt die AHB eine Übergangsstellung zwischen Primärtherapie
und Nachsorge ein. Die Dauer der AHB kann vier Wochen umfassen.
Sie beginnt maximal zwei Wochen nach Therapieende.
Nachsorgeleistungen für onkologische Patienten
Durch Nach- und Festigungskuren wegen einer Geschwulsterkrankung
soll prinzipiell die verminderte Leistungsfähigkeit des Betroffenen
wiederhergestellt bzw. angemessen erhöht werden. Diese Leistungen
müssen durch den Patienten beantragt werden und können
innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Primärtherapie durch
den entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherer)
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit bewilligt werden.
Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann eine solche Rehabilitationsleistung
in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal in Anspruch genommen
werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Bei dieser Art der Rehabilitation soll die berufliche Integration
bzw. Wiedereingliederung in das Berufsleben erfolgen. Neben Fortbildungen,
Qualifizierungen oder der schrittweisen Wiederaufnahme, die eine
Weiterbeschäftigung im bisherigen Beruf ermöglichen, können
Umschulungen auf neue berufliche Tätigkeiten vorbereiten. Diese
Maßnahmen werden durch das Arbeitsamt oder den Rentenversicherungsträger
eingeleitet und finanziell getragen.
Was erwartet den Patienten in der Rehabilitationsklinik?
Basis eines schlüssigen Rehabilitationskonzeptes ist eine eingehende
Diagnostik, damit ein Rehabilitationsziel festgelegt werden kann.
Unter Beachtung der Art und des Ausmaßes der Krebserkrankung
wird in Zusammenarbeit mit dem Patienten ein Therapieplan entwickelt,
der auf einen ganzheitlichen Betreuungs- und Behandlungskonzept
basiert und die aktive Beteiligung des Patienten erfordert. So interdisziplinär
das Behandlungsteam ist, so vielfältig sind die Angebote in
der stationären Rehabilitation:
- Medikamentöse Tumortherapie
- Psychotherapie,
- Ergotherapie,
- Physiotherapie,
- Ernährungsberatung
- Sozialrechtliche Beratung
- Hilfe zur Selbsthilfe u.v.a.
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