|
Richtlinien
Die "5 am Tag"-Kampagne wird von führenden Ernährungswissenschaftlern
der teilnehmenden Gesundheitspartner wissenschaftlich begleitet
(z.B. Prof. Biesalski, Universität Stuttgart-Hohenheim, Prof. Rechkemmer,
Institut für Ernährungsforschung, Karlsruhe etc.), wodurch die Glaubwürdigkeit
der Kampagne gewährleistet wird. Die Experten legen die wissenschaftlichen
Eckdaten von "5 am Tag" fest. Hierzu gehört insbesondere auch die
Festlegung der Kriterien, welche Produkte im Rahmen der "5 am Tag"-Ernährung
verwendet werden können und welche Ausschlusskriterien es gibt.
Das hört sich komplizierter an als es eigentlich ist, denn es kann
in einer riesigen Auswahl geschwelgt werden. Wählen Sie zwischen
frisch geerntetem oder tiefgefrorenem Obst und Gemüse, Obst und
Gemüse aus Glas oder Dose, Trockenfrüchten, Frucht- und Gemüsesäften
sowie Kräutern. Schlemmen nach Herzenslust für die Gesundheit von
A wie Ananas bis Z wie Zwiebel.
Produkte, die beispielsweise das Logo der Kampagne tragen wollen,
müssen sich klar an die Vorgaben der Ernährungswissenschaftler halten.
Hier die Details der sogenannten "Labeling-Richtlinien":
Richtlinien zum Fettgehalt
Richtlinien zum Natriumgehalt
Richtlinien zum Zuckergehalt
Richtlinien zur Zulassung von Obst- und Gemüsearten
Richtlinien zu garfertigen Lebensmitteln / regenerier-
und verzehrsfertigen Produkten mit Fett- und/oder Zuckerzusatz
Richtlinien zu garfertig /Nektar
Richtlinien zu Rezepten / Fertiggerichten
Die Ernährungswissenschaftler haben neben diesen Labeling-Richtlinien
auch die Portionsgrößen festgelegt, die bei der richtigen Umsetzung
der "5 am Tag"-Ernährung notwendig sind:
Richtlinien zu den Portionsgrößen
|